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Kollektion ZPLUXXXX_COL

Kommunale Zonenpläne

Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Grundeigentum, Nutzungsplanung, Raumplanung, Zonenplan
Kategorie: E1 Raumplanung

Kommunale Zonenpläne regeln die zulässigen Nutzungen im Gebiet einer Gemeinde.

Mit den kommunalen Zonenplänen ordnen die Gemeinden die zulässige Nutzung ihres Gebietes. Sie regeln insbesondere die Abgrenzung des Baugebietes vom Nicht-Baugebiet und setzen Art und Mass der zulässigen baulichen Nutzung fest.

Sie scheiden dabei unter Beachtung der übergeordneten Vorschriften Bau-, Nichtbau- und Schutzzonen aus, die weiter unterteilt werden können.
Gestattet sind auch gemischte Zonen und Zonenüberlagerungen.

Im zugehörigen Bau- und Zonenreglement (BZR) legen die Gemeinden für alle Zonen die Art und Dichte der Nutzung sowie gestalterische, erschliessungstechnische, umweltrechtliche und weitere Vorgaben fest.

Zonenplan und BZR werden von den Stimmberechtigten oder vom Gemeindeparlament erlassen. Sie bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates.

Alle kommunalen Zonenpläne werden nach einheitlichen Richtlinien erstellt. Grundlage dazu ist das vom Raumdatenpool erstellte Datenmodell und Nachführungskonzept Nutzungsplanung (Version 2.0).

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 23.11.2022