Zonenplanrevision mit Vorwirkung: Naturgefahren
Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Naturgefahren, Nutzungsplanung, Raumplanung, Risiken, Schadenereignis, ZonenplanKategorie: E1 Raumplanung
Gefahrenzonen als Bestandteil der Zonenplanrevision mit Vorwirkung.
Der Zonenplan in laufender Änderung (Revision) wird nach der Vorprüfung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Eine öffentliche Auflage dauert 30 Tage mit Einsprachemöglichkeit. Ab der öffentlichen Auflage hat der Zonenplan eine rechtliche Vorwirkung (z.B. bei Baugesuchen). Diese Daten dienen auch dem Gemeindebeschluss und dem Regierungsratsentscheid.
Die Gefahrenzonen im Zonenplan zeigen auf, wo Bauen aufgrund von Naturgefahren verboten ist oder nur mit Auflagen zulässig ist. Das dazugehörige Bau- und Zonenreglement regelt die Bauvorschriften einer Gemeinde oder Stadt. Der Zonenplan ist wichtiger Bestandteil des ÖREB-Katasters. Aufgrund der Gefahrenkarte wurden von der Gemeinde Gefahrenzonen ausgeschieden. Nicht alle Gemeinden legen Gefahrenzonen fest.


Elemente | ||
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Flächen (ZPVNATGE_V1_PY) | ||
Geo-Nummer | ZPVNATGE_V1_PY | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 24.12.2024 (Revision 8) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
nie
Ressourcen: Laufend |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | A: öffentlich | |
Nutzungsbedingungen |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 28.03.2025