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Datensatz ZPVNATGE_DS

Zonenplanrevision mit Vorwirkung: Naturgefahren

Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Naturgefahren, Nutzungsplanung, Raumplanung, Risiken, Schadenereignis, Zonenplan

Gefahrenzonen als Bestandteil der Zonenplanrevision mit Vorwirkung.

Der Zonenplan in laufender Änderung (Revision) wird nach der Vorprüfung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Eine öffentliche Auflage dauert 30 Tage mit Einsprachemöglichkeit. Ab der öffentlichen Auflage hat der Zonenplan eine rechtliche Vorwirkung (z.B. bei Baugesuchen). Diese Daten dienen auch dem Gemeindebeschluss und dem Regierungsratsentscheid.

Die Gefahrenzonen im Zonenplan zeigen auf, wo Bauen aufgrund von Naturgefahren verboten ist oder nur mit Auflagen zulässig ist. Das dazugehörige Bau- und Zonenreglement regelt die Bauvorschriften einer Gemeinde oder Stadt. Der Zonenplan ist wichtiger Bestandteil des ÖREB-Katasters. Aufgrund der Gefahrenkarte wurden von der Gemeinde Gefahrenzonen ausgeschieden. Nicht alle Gemeinden legen Gefahrenzonen fest.

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Kollektionen
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technische Informationen
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Elemente
Flächen (ZPVNATGE_V1_PY)
Geo-Nummer ZPVNATGE_V1_PY
Z-Werte (Höhe) Nein
Ausdehnung, Nachführung
Geographischer Bezug
Ymax:  0
Xmin:  0 Xmax:  0
Ymin:  0
Koordinatensystem CH1903+_LV95
 
Version 1
Revision (Zeitstand) 27.12.2022 (Revision 2)
Geplante Nachführungen Metadaten: nie
Ressourcen: Laufend
Fortschrittsstatus Kontinuierliche Aktualisierung
Grundlagen AV-Daten, UP10
Sprache, Zeichensatz Deutsch (de-CH), UTF-8
Publikation
Zugangsberechtigung A: öffentlich
Nutzungsbedingungen Die Nutzung der Daten ist bewilligungs- und kostenpflichtig.


letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 18.11.2023