Zonenplanrevision mit Vorwirkung: Baulinien, Verweise
Schlüsselwörter: Nutzungsplanung, Raumplanung, ZonenplanKategorie: E1 Raumplanung
Beschritungspunkte von Verweisen betreffend Baulinien im Zonenplan.
Der Zonenplan in laufender Änderung (Revision) wird nach der Vorprüfung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Eine öffentliche Auflage dauert 30 Tage mit Einsprachemöglichkeit. Ab der öffentlichen Auflage hat der Zonenplan eine rechtliche Vorwirkung (z.B. bei Baugesuchen). Diese Daten dienen auch dem Gemeindebeschluss und dem Regierungsratsentscheid.
Verweise sind Nummern oder Buchstaben auf dem Zonenplan, die auf ein Verzeichnis im Bau- und Zonenreglement (BZR) verweisen. Diese Verzeichnisse sind Listen oder Anhänge im BZR.

Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
Zonenplanrevision mit Vorwirkung
ZONPLRMV_COL
technische Informationen

Elemente | ||
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Punkte (ZPVBAUVW_V1_PT) | ||
Geo-Nummer | ZPVBAUVW_V1_PT | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 16.11.2023 (Revision 2) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
nie
Ressourcen: Laufend |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | A: öffentlich | |
Nutzungsbedingungen |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 28.03.2025