Sanierungsplanung: Fischgängigkeit
Schlüsselwörter: Biodiversität, Fauna, Fliessgewässer, Gebäude und Anlagen, Gewässerschutz, Lebensraum, OberflächengewässerKategorie: I Gewässer
Beeinträchtigungen der Fischwanderung durch die bestehenden Wasserkraftwerke werden im Rahmen der strategischen Planung durch die Kantone erfasst, ihre Sanierungspflicht abgeklärt und die dazugehörigen Sanierungsmassnahmen bestimmt.
Die Sanierung der Fischgängigkeit im Zusammenhang mit Kraftwerkanlagen ist nach Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei geregelt.
Die Wiederherstellung der Fischgängigkeit betrifft die Wanderung der Fische nach oben (Fischaufstieg) sowie nach unten (Fischabstieg).
Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
technische Informationen

Elemente | ||
---|---|---|
Punkte (SANPLFIS_V1_PT) | ||
Geo-Nummer | SANPLFIS_V1_PT | |
Z-Werte (Höhe) | Ja |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Geographischer Bezug |
|
|||||||||
Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 06.05.2025 (Revision 1) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
bei Bedarf
Ressourcen: bei Bedarf |
|||||||||
Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
---|---|---|
Zugangsberechtigung | A: öffentlich | |
Nutzungsbedingungen | Open-By |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 23.06.2025