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Kollektion RP09XXXX_COL

Richtplanung 2009, Totalrevision

Schlüsselwörter: Raumplanung, Richtplanung, Verkehr, Wirtschaftliche Aktivitäten, Öffentliche Infrastruktur, Siedlung

Strategisches, behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument für die räumliche Entwicklung des Kantons.

Der kantonale Richtplan ist ein wichtiges, behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument für den Kantonsrat sowie die Regierung und entfaltet auch Wirkung auf die Regionen und die Gemeinden.

Er zeigt die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons auf in den Themenbereichen Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung und besteht aus einem Richtplantext sowie der Richtplankarte.

Ein Richtplan wird rund alle 10 Jahre in einer Totalrevision überarbeitet. Rund alle 5 Jahre werden relevante Themen in einer Teilrevision aktualisiert.

Der Kantonale Richtplan 2009

Ziel des Richtplans 2009 ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und Internationalen Standortwettbewerb weiter erhöht werden.

Wichtige Strategien sind:

  • die vermehrte Orientierung auf den Metropolitanraum Zürich mit gleichzeitiger Bewahrung der eigenen Stärken
  • die klare Positionierung als Tourismusstandort mit internationaler Ausstrahlung
  • die Straffung der Zentrenstruktur
  • die Etablierung von starken regionalen Entwicklungsträgern
  • die Förderung von Entwicklungsschwerpunkten für Arbeitsnutzungen, von strategischen Arbeitsgebieten für grossflächige Firmenansiedlungen und von Wohnschwerpunkten.

Die angestrebte Verlangsamung der Zunahme der Bauzonenflächen und die Unterstützung der Siedlungsentwicklung nach innen leisten einen zentralen Beitrag zur nachhaltigeren Nutzung der nicht vermehrbaren Ressourcen und zum sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.

Massnahmen wie die Etablierung von Pärken von nationaler Bedeutung oder Vernetzungsprojekte unterstützen im Weiteren die Aufwertung der Landschaft.

Der Landwirtschaft wird ¿ im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung ¿ vermehrt die Möglichkeit eingeräumt, auch bodenunabhängige Erwerbsformen zu nutzen.

Überdies enthält der Richtplan neue Aufgaben im Bereich der Stromversorgung und der Telekommunikation / Glasfasernetze und verankert verschiedene wichtige Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Strasse und Schiene mit der erforderlichen Konkretisierung.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 08.04.2023