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Kollektion RIPLAN15_COL

Richtplanung 2015, Teilrevision

Schlüsselwörter: Raumplanung, Richtplanung, Verkehr, Wirtschaftliche Aktivitäten, Öffentliche Infrastruktur, Siedlung

Strategisches, behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument für die räumliche Entwicklung des Kantons.

Der kantonale Richtplan ist ein wichtiges, behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument für den Kantonsrat sowie die Regierung und entfaltet auch Wirkung auf die Regionen und die Gemeinden.

Er zeigt die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons auf in den Themenbereichen Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung und besteht aus einem Richtplantext sowie der Richtplankarte.

Ein Richtplan wird rund alle 10 Jahre in einer Totalrevision überarbeitet. Rund alle 5 Jahre werden relevante Themen in einer Teilrevision aktualisiert.

Der Kantonale Richtplan 2015

Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) vom 1. Mai 2014 zielt auf einen Stopp der Zersiedlung und einen haushälterischen Umgang mit dem Boden, die massvolle Festlegung von Bauzonen sowie kompakte Siedlungen ab.

Dörfer und Städte sollen nach innen weiter entwickelt werden: beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom, Wasser und Abwasser vermieden werden. Zudem wird eine bessere Koordination von Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt (z.B. Einkaufszentren) verlangt.

Diese neuen Bundesvorgaben müssen unter anderem mit einer Teilrevision des kantonalen Richtplans Luzern umgesetzt werden. Dabei fliessen auch die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), wie sie seit dem 1. Januar 2014 in Kraft sind, in diese Richtplanänderung ein. Im Weiteren muss - als Grundlage für den Abschluss einer nächsten Leistungsvereinbarung mit dem Bund - das Agglomerationsprogramm Luzern der 2. Generation behördenverbindlich im Richtplan verankert werden. Schliesslich sind auch noch einzelne Auflagen aus der bundesrätlichen Genehmigung des kantonalen Richtplans 2009 in dieser Teilrevision umzusetzen.

Hauptmerkmale des teilrevidierten kantonalen Richtplans Luzern 2015 (KRP LU 2015) sind die Konkretisierung der Vorgaben des RPG, namentlich der Zersiedlungsstopp und die Siedlungsentwicklung nach innen.

Der KRP LU 2015 schafft Klarheit für die künftigen Ortsplanungen. Die Gemeinden müssen ihre Ortsplanungen bis Ende 2023 an die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und des kantonalen Richtplans angepasst haben. Für die Beurteilung von Neueinzonungen sind die demografischen Wachstumswerte des Richtplans entscheidend; die Wachstumsszenarien des Bundesamtes für Statistik vom Mai 2016 sind dafür nicht massgebend. Innerhalb der rechtskräftigen Bauzonen können sich die Gemeinden jedoch unabhängig von den Wachstumswerten des Richtplans und damit auch stärker entwickeln.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 09.06.2023