Moorschutzverordnung
Schlüsselwörter: Biodiversität, Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Landschaftsschutz, Landwirtschaftliche Nutzung, Lebensraum, Moor, Naturschutz, Nutzungsplanung, RaumplanungKategorie: L2 Natur- und Landschaftsschutz
Zeigt die gemäß Verordnung geschützten Moore des Kantons Luzern.
Die Verordnung zum Schutz der Moore (SRL 712c) hat zum Zweck, die Moore zu erhalten und die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern.
Die geschützten Moore werden in Bewirtschaftungs- und Pufferzonen eingeteilt.
Die Schutzbestimmungen der einzelnen Zonen sind in der Moorschutzverordnung (SRL 712c) geregelt.
Moore im Kanton Luzern
Moore gehören zu den traditionellen Landschaftselementen des Kantons Luzern. Während der letzten Jahrhunderte gerieten sie durch Entwässerung und Torfabbau stark unter Druck. Heute beträgt die von Mooren bedeckte Fläche noch rund zehn Prozent der ursprünglichen Ausdehnung. Wegen ihrer wichtigen Funktion als Lebensraum und Vernetzungselement sind die verbliebenen Moore in der ganzen Schweiz gesetzlich geschützt. Als Wasser- und Kohlenstoffdioxid (CO2)-Speicher gewinnen Moorflächen zusätzlich an Bedeutung.Weitergehende Informationen: Themenseite Moore (Landwirtschaft und Wald lawa)
Weitergehende Informationen: Themenseite Kantonale Schutzverordnungen (Landwirtschaft und Wald lawa)
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 19.07.2023