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Kollektion GWRMBRXX_COL

Gewässerraum, theoretisch

Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Fliessgewässer, Gewässerschutz, Landwirtschaft, Nutzungsplanung, Oberflächengewässer, Raumplanung

Gewässerraum der Fliessgewässer und stehenden Gewässer, berechnet gemäss Vorgaben des Gewässerschutzes.

  • Der Gewässerraum der Fliessgewässer dient ausschliesslich der Visualisierung der Gewässerraumbreite.
  • Gewässerraum der stehenden Gewässer beruht auf den Vorgaben des Gewässerschutzes und beschreibt den Raum, der einem stehenden Gewässer uneingeschränkt zur Verfügung steht. Er wird zur Beurteilung von Baugesuchen eingesetzt und für Zonenplanrevisionen bzw. Neuerstellungen benötigt

2011 sind das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die dazugehörige Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft getreten. Demnach haben die Kantone den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen und dafür zu sorgen, dass der Gewässerraum in der Richt- und Nutzplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet und bewirtschaftet wird (Art. 36a GSchG).

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 09.06.2023