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Datensatz GRZBGRKR_DS

Bezirksgerichtskreise

Schlüsselwörter: Administrative Einteilung, Bevölkerung

Für die erstinstanzlichen Bezirksgerichte ist der Kanton Luzern in die Gerichtsbezirke Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau aufgeteilt.

Gemäss Justizgesetz (SRL 260, §24) ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:

  • Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)
  • Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen

Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

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technische Informationen
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Elemente
Flächen (GRZBGRKR_V1_PY)
Geo-Nummer GRZBGRKR_V1_PY
Z-Werte (Höhe) Nein
Ausdehnung, Nachführung
Geographischer Bezug
Ymax:  1237691
Xmin:  2630128 Xmax:  2681764
Ymin:  1180569
Koordinatensystem CH1903+_LV95
 
Version 1
Revision (Zeitstand) 04.02.2024 (Revision 9)
Geplante Nachführungen Metadaten: nie
Ressourcen: Halbjährlich
Fortschrittsstatus Kontinuierliche Aktualisierung
Grundlagen AV-Daten, UP10
Sprache, Zeichensatz Deutsch (de-CH), UTF-8
Publikation
Zugangsberechtigung A: öffentlich
Nutzungsbedingungen Die Nutzung der Daten ist bewilligungs- und kostenpflichtig.


letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 10.02.2024