Bezirksgerichtskreise
Schlüsselwörter: Administrative Einteilung, BevölkerungKategorie: D Grenzen
Für die erstinstanzlichen Bezirksgerichte ist der Kanton Luzern in die Gerichtsbezirke Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau aufgeteilt.
Gemäss Justizgesetz (SRL 260, §24) ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:
- Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)
- Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
Administrative Einteilungen
GRZADMIN_COL
technische Informationen

Elemente | ||
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Flächen (GRZBGRKR_V1_PY) | ||
Geo-Nummer | GRZBGRKR_V1_PY | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 05.01.2025 (Revision 11) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
nie
Ressourcen: Halbjährlich |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | A: öffentlich | |
Nutzungsbedingungen | Open-By |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 11.01.2025