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Kollektion GKXXXXXX_COL

Gefahrenkarte

Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Geophysik, Naturgefahren, Risiken, Schadenereignis, Umweltbeobachtung

Gefahrenkarten zeigen die Gefährdung durch Hochwasser, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen. Sie dienen unter anderem der Festlegung von Gefahrenzonen und baulichen Auflagen in der Nutzungsplanung.

Gefahrenkarten dienen Bauherr/Innen, Planer/Innen, Behörden und Interventionskräften als wichtige Planungsgrundlage. Falls eine Gemeinde oder Stadt für die Ausscheidung von gefährdeten Gebieten keine Gefahrenzonen definiert hat, berufen sich die Baubewilligungsbehörden bei Baugesuchen oder bei Einzonungen auf die Gefahrenkarte. Für den Kanton Luzern besteht eine flächendeckende Gefahrenkarte. Die Beurteilungen im Siedlungsgebiet sind sehr detailliert, ausserhalb des Siedlungsgebietes liegen nur Gefahrenhinweise vor.

Gebiet vertiefter Gefahrenbeurteilung

Aus finanziellen Überlegungen beschränken sich die detaillierten und umfangreichen Gefahrenbeurteilungen auf das Siedlungsgebiet, da sich darin viele Personen und hohe Sachwerte konzentrieren und somit im Ereignisfall mit entsprechend hohen Schäden zu rechnen ist. Die Beurteilung gibt detailliert Auskunft über die Häufigkeit, die räumliche Ausdehnung und die Intensität der erwarteten Gefahrenprozesse. Basis für die Beurteilung bilden Erkenntnisse aus vergangenen Ereignissen, Beobachtungen im Gelände sowie Berechnungen und Abschätzungen. Einen sehr hohen Stellenwert hat die Überprüfung der Ergebnisse vor Ort.

Gefahrenhinweisbereich

Im Gebiet ausserhalb der Siedlungen erfolgt die Gefahrenbeurteilung in einem gröberen Massstab. Sie basiert hauptsächlich auf digitalen Geländemodellen und computergestützten Modellierungen und erhebt keinen Anspruch auf Detailgenauigkeit. Die resultieren Gefahrenhinweise geben Aufschluss darüber, wo im konkreten Einzelfall genauer hinzuschauen ist.

Für die Baubewilligungsbehörden dient die Gefahrenkarte als Entscheidungsgrundlage.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 16.03.2024