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Kollektion GEWRMBEX_COL

Gewässerraum, Bewirtschaftungseinschränkungen

Schlüsselwörter: Fliessgewässer, Gewässerschutz, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Nutzung, Nutzungsplanung, Raumplanung, Zonenplan

Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Die Kollektion umfasst sowohl die Gewässerräume mit wie auch ohne Bewirtschaftungseinchränkungen.

Die Flächen der Gewässerrräume ohne Bewirtschaftungseinschränkungen werden auf den Zonenplänen orientierend dargestellt und vom Regierungsrat bewilligt. Diese Flächen bilden den Datensatz "Gewässerrräume ohne Bewirtschaftungseinschränkungen", von dem den Ableitungsdatensatz "Gewässerraum mit Bewirtschaftungseinschränkungen" hergeleitet werden kann (entspricht der Differenz des Gewässerraums im Zonenplan und dem "Gewässerraum ohne Bewirtschaftungseinschränkungen"). Die Unterscheidung des Gewässerraums ist für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (intensiv/extensiv) von Bedeutung.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 20.04.2024