Kommunale Bebauungs- und Gestaltungspläne: Gebäudeflächenübertrag
Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Gebäude und Anlagen, Nutzungsplanung, Raumplanung, SondernutzungsplanungKategorie: E1 Raumplanung
Übertragung von in Bebauungs- und Gestaltungsplänen nicht beanspruchten Gebäudeflächen auf andere Grundstücke.
Bei Bebauungs- und Gestaltungsplänen kann das Recht auf die anrechenbare Gebäudefläche eines Grundstücks, die nicht beansprucht wird, auf ein anderes Grundstück übertragen werden.
Dabei muss der Zonencharakter gewahrt bleiben und die Entfernung der Grundstücke darf höchstens 100 m betragen.
Die Übertragung des Rechts auf die anrechenbare Gebäudefläche, die nicht beansprucht wird, wird als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) im ÖREB-Kataster publiziert.
Die Übertragung der Gebäudeflächen ist in der Planungs- und Bauverordnung (PBV), §16 geregelt.

Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
Webapp ÖREB
WKOEREBX_COL
technische Informationen

Elemente | ||
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Flächen (GEBFLUEB_V2_PY) | ||
Geo-Nummer | GEBFLUEB_V2_PY | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 2 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 31.07.2024 (Revision 3) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
bei Bedarf
Ressourcen: bei Bedarf |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | B: beschränkt öffentlich | |
Nutzungsbedingungen | "> beschränkt öffentlich |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 10.08.2024