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Kollektion EWNUTZXX_COL

Erdwärmenutzung

Schlüsselwörter: Bewilligungen, Energie, Erdwärme, Geologie, Gewässerschutz, Grundwasser, Ver- und Entsorgung

Zeigt an welchen Orten der Einsatz von Erdwärmesonden zulässig ist und wo bereits Erdwärmenutzungsanlagen in Betrieb sind.

Die Erdwärmenutzung Zulässigkeiten zeigen auf, wo Anlagen zur Erdwärmenutzung ohne Probleme erstellt werden können, wo besondere Vorkehrungen zu treffen sind und wo Anlagen nicht zulässig sind.

Zudem beinhaltet sind Punktdaten der Standorte von Erdwärmenutzungsanlagen, welche Erdwärmesonden, Energiepfähle, Erdregister und Erdwärmekörbe zur Wärmegewinnung nutzen.

Erdwärmenutzung (bis 400 m Tiefe)

Die Erdwärmenutzung reicht bis in eine Tiefe von 400 m. Aufgrund der hier herrschenden Temperaturen von rund 10 bis 22 °C erfolgt die Wärmenutzung gewöhnlich mit Wärmepumpen.

Bewilligungspflicht

Erdwärmesonden erfordern eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung. Sind Interessen der Öffentlichkeit oder von Nachbarn betroffen (Unterabstände zu Wald, zu Strassen, sowie zu Gewässer) ist ein Baubewilligungsverfahren notwendig. Im Abstand von unter 20 Metern zu Eisenbahnlinien und Nationalstrassen inklusive Tunnels sowie von Gashauptleitungen (über 1 bar Druck) ist eine Vorabklärung bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) notwendig.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 20.04.2024