Deponiestandorte: Ausschlussgebiete
Schlüsselwörter: Abfall, Raumplanung, Richtplanung, Umweltschutz, Ver- und EntsorgungKategorie: E1 Raumplanung
zeigt zur Erstellung von Deponien nicht geeignete Standorte
Dieser Datensatz mit Ausschlusskriterien für Deponiestandorte im Kanton Luzern wurde im Rahmen des Richtplanes 2015 (Kapitel "E2 Rohstoffe und Abfall") erstellt.
Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen, diese periodisch nachzuführen, die vorgesehenen Standorte der Abfallanlagen, insbesondere der Deponien sowie der anderen wichtigen Anlagen, in den Richtplänen auszuweisen und für die Ausscheidung der erforderlichen Nutzungszonen zu sorgen.

Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
Richtplanung 2009, Totalrevision
RP09XXXX_COL
Richtplanung 2015, Teilrevision, mit Grundlagedaten
RP15XXXX_COL
Richtplanung 2015, Teilrevision
RIPLAN15_COL
technische Informationen

Elemente | ||
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Flächen (DEPSTAOA_V1_PY) | ||
Geo-Nummer | DEPSTAOA_V1_PY | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 07.09.2017 (Revision 4) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
nie
Ressourcen: Benutzerdefiniert |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | A: öffentlich | |
Nutzungsbedingungen | Open-By |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 08.04.2023