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Kollektion BLSTRBLP_COL

Baulinien nach Strassen- und Baulinienplänen

Schlüsselwörter: Baulinie, Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Fliessgewässer, Nutzungsplanung, Oberflächengewässer, Raumplanung, Strasse

Baulinien, die in einem grundeigentümerverbindlichen, öffentlich-rechtlichen Planwerk festgelegt wurden.

Baulinien, welche in einem grundeigentümerverbindlichen, öffentlichrechtlichen Plan (Baulinienplan, Strassenplan, Projektplan, Bebauungsplan etc.) festgelegt werden.

  • Baulinien, die im Datenmodell zur Erstellung digitaler Zonenpläne erfasst sind oder erfasst werden, sind in diesem Datensatz nicht enthalten.
  • Der Datensatz enthält kantonale und kommunale Baulinien. Nationale Baulinien sind als separater Datensatz verfügbar.

Kurz erklärt: Baulinien

Baulinien begrenzen die Bebauung und dienen insbesondere der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen, der baulichen Gestaltung und zur Freihaltung des Gewässerraums. Die Strassen- und Baulinienpläne dienen dazu, den Strassenraum zu gestalten oder Gelände für geplante Strassen freizuhalten.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 20.04.2024