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Kollektion BILUKDVX_COL

Kantonales Denkmalverzeichnis und Bauinventar

Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Gebäude und Anlagen, Kulturdenkmal, Kulturgüterschutz, Nutzungsplanung, Ortsbildschutz, Zonenplan

Im Bauinventar werden schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler des Kantons erfasst. Besonders schutzwürdige Kulturobjekte werden ins Kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen und unter Schutz gestellt.

Kulturobjekte und historische Bauten, die das Ortsbild prägen oder besondere bauliche Zeitzeugen sind, gehören zum kulturhistorischen Erbe des Kantons Luzern. Sie werden aufgrund von gesetzlichen Grundlagen inventarisiert und bei besonderer Schutzwürdigkeit unter Schutz gestellt. Im Bauinventar werden die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler des Kantons erfasst.
Besonders schutzwürdige Kulturobjekte werden ins Kantonale Denkmalverzeichnis (KDV) eingetragen und damit unter Schutz gestellt.

Kantonales Denkmalverzeichnis (KDV)

Im Kantonalen Denkmalverzeichnis (KDV) sind alle unter Schutz gestellten Kulturdenkmäler verzeichnet. Es sind rund 1000 Objekte im Denkmalverzeichnis eingetragen. Für sämtliche Veränderungen und Renovationen an denkmalgeschützten Objekten braucht es eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Denkmalpflege. Das kantonale Denkmalverzeichnis kann in Listenform kann auf der Webseite der Dienststelle Denkmalpflege und Archäologie heruntergeladen werden.

Bauinventar

Das Bauinventar macht auf die Vielfalt der Kulturdenkmäler und auf die reiche Baukultur im Kanton Luzern aufmerksam. Gleichzeitig ist das Inventar eine wichtige Grundlage für eine planungsrechtliche Umsetzung. Massnahmen an schützenswerten Gebäuden oder an Objekten in Baugruppen müssen im Baubewilligungsverfahren von der kantonalen Denkmalpflege beurteilt werden. Bei erhaltenswerten Objekten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde.

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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 20.04.2024