Zonenplanrevision mit Vorwirkung: Überlagerungen, Verweise
Schlüsselwörter: Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Nutzungsplanung, Raumplanung, ZonenplanKategorie: E1 Raumplanung
Beschriftungspunkte für Verweise aufs Bau- und Zonenreglement betreffend Überlagerungen.
Der Zonenplan in laufender Änderung (Revision) wird nach der Vorprüfung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Eine öffentliche Auflage dauert 30 Tage mit Einsprachemöglichkeit. Ab der öffentlichen Auflage hat der Zonenplan eine rechtliche Vorwirkung (z.B. bei Baugesuchen). Diese Daten dienen auch dem Gemeindebeschluss und dem Regierungsratsentscheid.
Nummern oder Buchstaben auf dem Zonenplan verweisen auf das Bau- und Zonenreglement (BZR). Darin finden sich ein Verzeichnis oder ein Anhang mit Bestimmungen zu spezifischen Objekten der Überlagerungen.

Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
Zonenplanrevision mit Vorwirkung
ZONPLRMV_COL
technische Informationen

Elemente | ||
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Punkte (ZPVUBVWS_V1_PT) | ||
Geo-Nummer | ZPVUBVWS_V1_PT | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 30.04.2025 (Revision 11) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
nie
Ressourcen: Laufend |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | A: öffentlich | |
Nutzungsbedingungen |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 28.03.2025