Wildruhezonen
Schlüsselwörter: Artenschutz, Fauna, Freizeit, Jagd, Naturschutz, Sport, Tourismus, WildKategorie: L2 Natur- und Landschaftsschutz
Zeigt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen im Kanton Luzern
Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen.
Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung.
Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Dieser Datensatz richtet sich an Wanderer, Jäger und Schneesportler.

letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 27.06.2024