Kommunale Schutzverordnung Krienser Hochwald: Sondernutzungszone Wintersport
Schlüsselwörter: Biodiversität, Eigentumsbeschränkung/ÖREB, Freizeit, Lebensraum, Naturschutz, Nutzungsplanung, Sport, Tourismus, WaldKategorie: L2 Natur- und Landschaftsschutz
Die Schutzverordnung Krienser Hochwald hat zum Zweck: a. die Moore und ihre Umgebung ungeschmälert zu erhalten und zu pflegen b. die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern c. die Schutzzonen gegenüber den Landwirtschaftsflächen abzugrenzen Insbesondere sollen die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt, ihre ökologischen Grundlagen sowie die geomorphologischen Eigenarten der Moore erhalten werden. Die Sondernutzungszone Wintersport ist einer Landwirtschafts- oder Schutzzone überlagert. Sie dient der Freihaltung von Pisten für den Wintersport. Strassen innerhalb dieser Sondernutzungszone werden für den Wintersport zugelassen. In dieser Zone dürfen in der Winterzeit keine Nutzungen, Bauten oder Anlagen bestehen, welche die Ausübung des Wintersports erschweren oder behindern. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist gewährleistet. Bei Interessenkonflikten haben sich die Beteiligten zu einigen.


Elemente | ||
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Flächen (SVOKHSWI_V1_PY) | ||
Geo-Nummer | SVOKHSWI_V1_PY | |
Z-Werte (Höhe) | Nein |
Ausdehnung, Nachführung | ||||||||||
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Geographischer Bezug |
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Koordinatensystem | CH1903+_LV95 | |||||||||
Version | 1 | |||||||||
Revision (Zeitstand) | 26.05.2017 (Revision 1) | |||||||||
Geplante Nachführungen |
Metadaten:
nie
Ressourcen: bei Bedarf |
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Fortschrittsstatus | Kontinuierliche Aktualisierung | |||||||||
Grundlagen | AV-Daten, UP10 | |||||||||
Sprache, Zeichensatz | Deutsch (de-CH), UTF-8 |
Publikation | ||
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Zugangsberechtigung | B: beschränkt öffentlich | |
Nutzungsbedingungen | Open-By |
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 08.04.2023