Schiesslärm
Schlüsselwörter: Emission, Gebäude und Anlagen, Lärm, Sicherheit, Sport, UmweltschutzKategorie: L1 Umweltschutz, Lärm
Der Schiesslärmkataster zeigt die die Standorte und Lärmprofile von Schützenhäusern und Scheibenständen.
Der Kanton Luzern ist gesetzlich verpflichtet, einen Schiesslärmkataster zu führen.
Im Kanton Luzern sind 62 Schiessanlagen in Betrieb (Stand: 2014).
Laut Schiesslärmkataster werden im Kanton rund 80 Liegenschaften übermässig mit Schiesslärm belastet.
Die Lärmsanierung bei den 300-Meter-Schiessanlagen ist im Kanton Luzern abgeschlossen.
Bis Ende 2016 müssen auch die 25- und 50-Meter-Anlagen (Pistolen- und Kleinkaliberanlagen) lärmsaniert sein.

letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 15.09.2023