Metadaten Geoinformation
Datensatz HUNDLPFL_DS

Hundeleinenpflicht im Wald

Schlüsselwörter: Artenschutz, Biodiversität, Fauna, Jagd, Lebensraum, Naturschutz, Wald, Wirtschaftliche Aktivitäten
Kategorie: G Wald, Flora, Fauna

Es gilt zwischen 1. April und 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald und in 50m Abstand vom Waldrand.

Zonen generelle Leinenpflicht gemäss § 27 der kantonalen Jagdverordnung. Hunde sind vom 1. April bis 31. Juli im Wald und näher als 50 m zum Waldrand an der Leine zu führen (weitere Einschränkungen in Schutzgebieten vorbehalten). Wiederhandlungen haben eine Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 100.- zur Folge. Die Hundeleinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege.

Kollektionen
Dieser Datensatz ist in folgenden Kollektionen (Datensammlungen) enthalten:
technische Informationen
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Elemente
Flächen (HUNDLPFL_V1_PY)
Geo-Nummer HUNDLPFL_V1_PY
Z-Werte (Höhe) Nein
Ausdehnung, Nachführung
Geographischer Bezug
Ymax:  1237449
Xmin:  2630131 Xmax:  2681764
Ymin:  1181219
Koordinatensystem CH1903+_LV95
 
Version 1
Revision (Zeitstand) 27.03.2025 (Revision 1)
Geplante Nachführungen Metadaten: bei Bedarf
Ressourcen: bei Bedarf
Fortschrittsstatus In Entwicklung
Grundlagen AV-Daten, UP10
Sprache, Zeichensatz Deutsch (de-CH), UTF-8
Publikation
Zugangsberechtigung A: öffentlich
Nutzungsbedingungen Open-By


letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 28.03.2025